Koordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitskoordination ist auf Baustellen unabhängig von privaten oder gewerblichen Bauherren unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen seit 1998 zwingend erforderlich.

Neben den ausführenden Unternehmen ist auch der Bauherr laut Baustellenverordnung in der Pflicht für ein richtiges Arbeitsschutzmanagement zu sorgen. Vernachlässigt oder unterlässt der Bauherr dies, riskiert er unter Umständen sehr viel:

  1. Vorankündigung nicht, nicht korrekt oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist an die zuständige Behörde übermittelt: Bußgeld bis zu 5.000,00 €.
  2. Vorsätzliches oder Schuldhaftes Handeln des Bauherrn (z. B. Unterlassung, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Planung, Tolerierung  mangelhafter Ausführung der Unternehmen), welches zu Sach- oder Personenschäden führt, kann bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen.
  3. Schadensersatzansprüche gegen den Bauherren seitens geschädigter Personen und Berufsgenossenschaften können geltend gemacht   werden (z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenaufwendung, Behandlungskosten, etc.)

Sie als Bauherr veranlassen und organisieren Ihr Bauvorhaben, und haben somit die Pflicht, die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der am Bau tätigen Personen/Beschäftigten zu vermeiden. Das heißt im Endeffekt, Sie müssen bereits in der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens die Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beachten und, wenn Beschäftigte mehrer Unternehmen auf Ihrer Baustelle arbeiten, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) bestellen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplpan erstellen und aushängen lassen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der an Ihrem Bau tätigen Personen, kontaktieren Sie uns rechtzeitig und lassen Sie sich von uns ein kostenfreies Angebot erstellen.