Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Wir bieten sämtliche Leistungen nach BGR 128 Anlage 6 A und 6 B sowie TGRS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen an.

Im Besonderen sind dies:

  • Bauarbeiten (und auch Abbrucharbeiten) auf industriell oder gewerblich genutztem oder ehemals genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von Gefahrenstoffen und kontaminierten Bereichen oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen gerechnet werden muss.
  • Die Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern.
  • Die Sanierung von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe aus Produktions-, Industrieanlagen oder Gewerbebetrieben (auch gewerbeähnliche Betriebe) kontaminiert sind.
  • Vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrenstoffen.
  • Maßnahmen zur Brandschadensanierungen.