Wir bieten sämtliche Leistungen nach BGR 128 Anlage 6 A und 6 B sowie TGRS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen an.
Im Besonderen sind dies:
- Bauarbeiten (und auch Abbrucharbeiten) auf industriell oder gewerblich genutztem oder ehemals genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von Gefahrenstoffen und kontaminierten Bereichen oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen gerechnet werden muss.
- Die Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern.
- Die Sanierung von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe aus Produktions-, Industrieanlagen oder Gewerbebetrieben (auch gewerbeähnliche Betriebe) kontaminiert sind.
- Vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrenstoffen.
- Maßnahmen zur Brandschadensanierungen.